Fast alle Online-Casinos sind und waren rechtswidrig. Alle Verluste, die man dort erlitten hat, können also grundsätzlich zurückgefordert werden. Ausnahmen gab es allenfalls für Personen mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein. Gewinne und ähnliche Gutschriften der Online-Casinos müssen von den Verlusten abgezogen werden.
Möglich ist eine Rückforderung bis zu 10 Jahre rückwirkend. Im Detail kommt es dann insbesondere darauf an, wann man erstmals von der Rechtwidrigkeit des Glücksspiels erfahren hat. Sobald man davon weiß, hat man mindestens noch drei Jahre Zeit, diese Ansprüche geltend zu machen.
Nein – sobald man weiß, dass die Online-Casinos illegal sind, sollte man unbedingt die Finger davon lassen. Denn wer weiß, dass das Glücksspiel illegal ist, der kann voraussichtlich keine Rückerstattung mehr für danach erlittene Verluste geltend machen. Zudem kommt eine Strafbarkeit der Teilnahme an illegalem Glücksspiel in Betracht.
Die Rückforderung der Verluste kann teuer werden, weil man dafür häufig einen Rechtsanwalt braucht, gegebenenfalls Gerichtskosten bezahlen muss und unter Umständen auch eine Vollstreckung im Ausland notwendig werden kann. Wir nehmen Ihnen dieses Kostenrisiko aber ab. Bei einem Forderungskauf bekommen Sie ohnehin sofort Geld und können es auf jeden Fall behalten – egal ob die Durchsetzung der Ansprüche später erfolgreich ist oder nicht. Bei einer Beauftragung gegen Erfolgsprovision zahlen Sie nur diese und auch nur im Erfolgsfall. Sie tragen also in keinem Fall ein Risiko.
Viele Spieler wissen nicht, dass Sie Anspruch auf Rückzahlung haben. Und dann scheuen viele davor zurück, gegen die häufig im Ausland ansässigen Unternehmen vorzugehen. Nicht zuletzt ist es manchen Spielern auch unangenehm, Verluste zuzugeben. Dies alles trägt dazu bei, dass illegale Online-Casinos Millionengewinne machen und sich nicht darum scheren, dass Sie dabei tagtäglich das Recht brechen.
Die Dauer der Geltendmachung hängt immer vom Einzelfall ab. Wenn Sie schnelles Geld bevorzugen, sollten Sie daher einen Forderungskauf wählen. Eine Beauftragung zur Anspruchsdurchsetzung kann Monate oder schlimmstenfalls Jahre dauern, wenn wir Klage erheben müssen. Im Erfolgsfall erhalten Sie dafür aber auch eine volle Rückzahlung Ihrer Verluste abzüglich einer moderaten Erfolgsprovision.
Bei einem Forderungskauf haben Sie nach dem Verkauf nichts mehr mit dem Fall zu tun. Aber auch bei einer Beauftragung zur Anspruchsdurchsetzung versuchen wir alles, damit Sie möglichst wenig mit dem Verfahren zu tun haben. In der Regel reicht es völlig aus, uns die Daten und Dokumente zu übermitteln.
eClaim arbeitet mit erfahrenen Juristen und Rechtsanwälten zusammen, die bereits Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe für Unternehmen und Verbraucher durchgesetzt haben. Mit einer seriösen und schnörkellosen Abwicklung haben Sie hier eine möglichst einfache und effektive Möglichkeit, Ihre Verluste wettzumachen.