Glücksspielanbieter verklagen

Bisherige Klagen gegen Glücksspielanbieter: Hoffnung auf eine spielerfreundliche Rechtsprechung

Viele der Spielenden haben in Online-Casinos oder Online-Wettbüros mehrere tausende bis zehntausende Euro verloren. Ob diese Verluste von den Online-Casinos und Anbietern von Sportwetten zurückgefordert werden können, hängt vom Einzelfall ab. Ihre Chancen stehen aber gut.

Wollen Sie Ihr Geld zurück? Wenden Sie sich an uns und lassen Sie einen möglichen Anspruch prüfen. Denn die bisherigen Gerichtsentscheidungen sprechen für einen Rückzahlungsanspruch.

Viele Oberlandesgerichte bestätigen Anspruch auf Rückzahlung

Neben einer Vielzahl von Amts- und Landgerichten haben unter anderem bereits die Oberlandesgerichte in Dresden, Erfurt, Köln, Hamm, Karlsruhe, München, Nürnberg und Braunschweig sowie das Kammergericht in Berlin zugunsten der geschädigten Teilnehmer an Online-Glückspielen entschieden.

Das OLG Karlsruhe bringt diese Rechtsprechung wie folgt auf den Punkt:

„[D]as Verbot von Online-Glücksspielen in § 4 Abs. 4 des GlüStV 2012 [stellt] nach ständiger Rechtsprechung ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar. Auf die Neuregelung des Glücksspielrechts durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 kommt es hierbei nicht an, da sich die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nach den Regelungen zum Zeitpunkt seiner Vornahme richtet.“

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Dezember 2023, 19 U 48/23, BeckRS 2023, 38368, Rn. 66.

Die Glücksspielanbieter wussten – im Gegensatz zu den Spielern – in der Regel genau bzw. hätten wissen müssen, dass sie gegen das in Deutschland geltende Glücksspielrecht verstoßen. Auch hier hat das OLG Karlsruhe zuletzt klare Worte gefunden:

„Da [die Anbieterin vonSportwetten] die Tatsachen kannte, die zu dem Verstoß der Wettverträge gegen das gesetzliche Verbot und damit zur Nichtigkeit führen, sie wusste, dass sie nicht über die erforderliche Erlaubnis in Deutschland verfügte, zusätzlich auch die Spielerschutzvorschriften nicht einhielt, musste sich ihr die Nichtigkeit der Wettverträge aufdrängen. Sie muss sich zumindest so behandeln lassen, alshätte sie die Nichtigkeit der Wettverträge für möglich gehalten.“

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Dezember 2023, 19 U 48/23, BeckRS 2023,38368, Rn. 103.

Klärung durch Höchstgerichte steht noch aus

Die meisten Gerichte – wie das oben zitierte OLG Karlsruhe – bejahen nicht nur die Rückforderung von in Online-Casinos entstandenen Verlusten, sondern auch von Verlusten aus Sportwetten. Es gibt aber auch vereinzelte Entscheidungen, die eine Rückforderung von Sportwettenverlusten ablehnen, da manche Sportwettenanbieter in der Vergangenheit zumindest eine deutsche Lizenz beantragt hatten.

Wir halten diese Entscheidungen für falsch und sind optimistisch, dass sich diese Ansicht nicht durchsetzen wird. Am 2. Mai 2023 wird der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals über diese Frage verhandeln (Az. I ZR 88/23). Wir erwarten, dass der BGH bei dieser Gelegenheit klarstellt, dass auch Verluste aus unerlaubten Sportwetten zurückgefordert werden können.

Auf eine entsprechende Klarstellung durch den BGH in Bezug auf Casino-Verluste müssen die Geschädigten noch länger warten, da der BGH hier entsprechende Verfahren ausgesetzt hat (siehe Az. I ZR 53/23), um auf die Klärung damit verbundener europarechtlicher Fragen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu warten (dort Az. C-440/23). Dies kann noch einige Monate, wenn nicht gar Jahre in Anspruch nehmen.

Ihr Vorteil ist: Bei uns brauchen Sie nicht warten, sondern können Ihre Ansprüche – sowohl für Sportwetten- als auch für Casino-Verluste – bereits jetzt zur Durchsetzung anmelden.

Vollstreckung kann mühsam werden

Wie gesehen haben Klagen gegen Online-Casinos und Sportwettenanbieter Aussicht auf Erfolg. Allerdings ist es mit einem gewonnenen Urteil leider häufig nicht getan. Wenn Sie Ihren Anspruch nicht bereits verkauft haben, müssen Sie dann im Zweifel noch eine Vollstreckung des Urteils abwarten. Dies ist bereits deswegen erschwert, da die Glücksspiel-Anbieter in der Regel in Gibraltar oder Malta ihren Sitz haben. In Malta wurde sogar ein Gesetz zum Schutz der dort ansässigen Glücksspielanbieter erlassen (das sog. Bill No. 55), um die Vollstreckung von rechtskräftigen Urteilen aus Deutschland und anderen europäischen Mitgliedstaaten zu verhindern. Dies ist zwar offensichtlich europarechtswidrig; eine entsprechende Klärung durch den EuGH wird aber voraussichtlich noch Monate, wenn nicht Jahre in Anspruch nehmen.

Angesichts dieser Herausforderungen sollten sich Geschädigte gut überlegen, ob Sie auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche warten, oder ob Sie Ihre Ansprüche lieber direkt verkaufen möchten. Melden Sie sich jetzt an und lassen Sie sich ein Angebot von uns zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche machen.